Glasversicherung
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-
Versicherung“, d.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert.
Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch
die komplette Dicke.
Natürlich ist das absichtliche Zerstören nicht versichert. Dies sollte der gesunde Menschenverstand hergeben.