Private Krankenversicherung
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wech-sel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2020 über 62.550 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.212,50€ bei 12 Gehältern.
Ihre Vorteile:
• Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
• Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungs-schutzes
• Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
• Freie Arztwahl, auch Privatärzte
• Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
• Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
• Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
• Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
• Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den nachfolgenden grünen Button