Diensthaftpflichtversicherung

Im öffentlichen Dienst tätige Personen und Beamtebenötigen in der Privathaftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtversicherung. Diese können für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die sie während ihrer Tätigkeit verursachen von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. In einer guten Privathaftpflichtversicherung ist ist eine Diensthaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei sehr Guten sogar kostenfrei.

Die Diensthaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte. Denn im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern haftet der Dienstherr nicht für die Schäden, die Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Haftbar ist der Beamte/Angestellte selbst und zwar persönlich und unbegrenzt! Gerade Berufe wie Lehrer oder Polizist haben ein höheres Gefahrenpotenzial als erwartet. Darunter fällt beispielweise wenn einem Lehrer der Unfall während eines Klassenausfluges als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ausgelegt wird. Auch ein Verwaltungsangestellter muss für die – häufig nicht geringen – finanziellen Schäden aufkommen, wenn er eine falsche Entscheidung trifft. Wie auch die private Haftpflichtversicherung ist die Diensthaftpflichtversicherung eine Versicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte und zudem nicht viel kostet. Uniformierte Beamte können u. a. auch für Verlust von Dienstausrüstung oder Beschädigung von Dienstfahrzeugen haftbar gemacht werden. Dies hat nicht jeder Produktgeber am Markt eingeschlossen.

Diensthaftpflicht

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