Hintergrundwissen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Erfahrungen aus 30 Jahren BU-Beratung

(NKM Versicherungsmakler)

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Jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte oder auch schon abgeschlossen hat, sollte sich diesen Artikel sehr zu Herzen nehmen. Er kann im Ernstfall bares Geld für Sie bedeuten.

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Vermeiden Sie tunlichst schon vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung (im Folgenden BU genannt) den Supergau bei einem eventuellen BU-Leistungsanspruch.

Lassen sie sich vor Abschluss von erfahrenen BU-Experten beraten, die dies wirklich beherrschen und nicht nur Angebote einer einzigen Gesellschaft im Köcher haben.

Dadurch steigern Sie Ihre Chance enorm, eine günstige und vor allem leistungsstarke BU, mit einer vorvertraglich sicheren Antragstellung, individuell für sich und den abzusichernden Beruf zu finden.

Es geht um Ihre Existenz, um Ihre Lebensqualität und hunderttausende Euro, die Sie bei Ablehnung riskieren!

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Supergau bedeutet:

Die Gesellschaft lehnt Ihre beantragte BU-Leistung in Form einer BU-Rente wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ab, da im Antrag etwa vorhandene gesundheitliche Schäden, risikobehaftete Hobbies, oder anderes nicht angegeben wurden. Geprüft wird immer erst, wenn die Leistung beantragt wird, aber dann auf Herz und Nieren. So würde Ihr Vertrag in einem solchen Fall dann von der Gesellschaft widerrufen, bzw. gekündigt. Die eingezahlten Beiträge und die BU-Rente wären verloren.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann aber auch die fehlerhafte Bezeichnung des Berufes, der passenden Tätigkeit oder die falsche prozentuale Angabe der Bürotätigkeit betreffen. Anzeigepflichtverletzung ist wohl der häufigste Tatbestand für eine Ablehnung der BU-Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Einstufung, mind. 50% berufsunfähig zu sein. Oftmals ist es für Gutachter schwierig, den richtigen Prozentsatz zu ermitteln, z. B. bei psychischen Erkrankungen. Meist wird dann ein Gegengutachten erstellt. Hier empfiehlt sich bei Auftreten der Beschwerden oder auch schon vorher der frühzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um im Fall der Fälle kostenlosen und vollen Rechtsbeistand zu haben.

Man kann heute aber sagen, dass die meisten, sauber beantragten und ermittelten BU-Policen, im Leistungsfall auch erfüllt werden. Es gilt, den Gesellschaften keine Angriffsfläche zur Ablehnung zu bieten.

Eine BU schließt man nicht mal eben so ab! Wie soll man dann die richtige Versicherung für den Beruf, das Hobby und den Gesundheitszustand optimal ermitteln? Vor allem, was ist mit der Aufbereitung des Gesundheitszustandes? Was wurde vom Arzt als Diagnose und Behandlung an die Krankenkasse angezeigt oder in die Krankenakte eingetragen? Hier sollte man sich auf alle Fälle vorher informieren. Noch bevor man sich für eine Gesellschaft entscheidet. Im Leistungsfall wird nach Aktenlage entschieden. Da ist es dann sehr schwer, diese zu widerlegen. Im Vorfeld kann man Diagnosen mit dem Arzt abklären und berichtigen, im Nachhinein eher nicht.

Aktuelles Beispiel: Dem Antragsteller wurden 2019 alle vier Weisheitszähne gezogen. Er entschied sich zu einer OP mit Vollnarkose, da ihm dies von Bekannten empfohlen wurde. Kurz darauf lud er sich die APP seiner Krankenkasse auf sein Handy und forderte eine digitale Krankenakte an. Zur Verwunderung des Kunden las er folgende Diagnose:

F40.2 – Spezifische Ängste; F41.0 – Panikstörung. (wiederkehrende schwere Angstattacken).

Wir haben dies beim Arzt beanstandet, woraufhin dieser den Eintrag korrigierte. Dabei ging es dem VN nur um eine angenehmere Behandlung. Er hatte nie etwas mit Angst- oder Angstattacken zu tun oder war deswegen in Behandlung!

Wenn eine solche Diagnose unbemerkt in der Krankenakte steht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Hinweise hierauf abgeschlossen wird, bekommt der Versicherte große Probleme im Leistungsfall. Gerade bei psychischen Erkrankungen reagieren die Versicherer allergisch.

Leider ist dies kein Einzelfall. Weshalb auch Diagnosen beim Arzt von Patienten regelmäßig geprüft werden sollten.

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Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung:

Es gibt nicht „die Eine“ Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu jedem passt. Es gibt aber sehr wohl für jeden „die Richtige“. Die Kunst ist, diese richtige Versicherung am Markt zu finden. Für die individuelle Situation, den aktuellen Beruf, den jetzigen Gesundheitszustand. Es gibt viele Versicherungen am deutschen Markt und genauso viele Unterschiede gibt es. Die richtig guten BU-Versicherer sind in den meisten Fällen gar nicht so teuer wie man denkt. Eben so wenig müssen die Schlechten nicht die günstigsten sein. Aber wie findet man nun „die Richtige“?

 

Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Gesellschaften kalkulieren Berufe sehr unterschiedlich. In den folgenden Beispielen wird ausschließlich der Beitrag der Versicherer verglichen. Ob diese Versicherungen gute Bedingungen haben oder nicht, sei erstmal außen vorgelassen. Zudem müssen Ablaufalter und BU-Rentenhöhe in einer richtigen Beratung immer individuell betrachtet werden. Es soll hier nur dargestellt werden, wie unterschiedlich die Beiträge einzelner Berufsunfähigkeitsversicherungen bei identischen Voraussetzungen sind.

Der zu zahlende Beitrag für den Versicherten ist der Nettobeitrag. Dieser entsteht durch den Abzug der Überschüsse eines Versicherers vom Bruttobeitrag.

Voraussetzungen für die Berechnung:

  • Ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Keine gefahrerhöhenden Hobbies
  • Laufzeit bis Endalter 65
  • 1.000 € mtl. garantierte BU-Rente

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Günstigster Anbieter lt. Vergleich           Teuerster Anbieter lt. Vergleich

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Schlosser, 20 Jahre

Nettobeitrag monatlich           73,97 €           Nettobeitrag monatlich           133,32 €

Bruttobeitrag monatlich          95,44 €           Bruttobeitrag monatlich          177,76 €

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Tischler, 20 Jahre

Nettobeitrag monatlich           61,74 €           Nettobeitrag monatlich           110,03 €

Bruttobeitrag monatlich          88,33 €           Bruttobeitrag monatlich          159,46 €

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Krankenschwester, 20 Jahre

Nettobeitrag monatlich           61,74 €           Nettobeitrag monatlich           113,87 €

Bruttobeitrag monatlich          88,33 €           Bruttobeitrag monatlich          157,56 €

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Dipl. Ingenieur Elektro, 25 Jahre

Nettobeitrag monatlich           24,52 €           Nettobeitrag monatlich           46,70 €

Bruttobeitrag monatlich          46,27 €           Bruttobeitrag monatlich          68,68 €

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Dipl.  Betriebswirt, 25 Jahre

Nettobeitrag monatlich           25,26 €           Nettobeitrag monatlich           45,59 €

Bruttobeitrag monatlich          39,47 €           Bruttobeitrag monatlich          63,81 €

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Schüler ohne Starter-Police

Nettobeitrag monatlich           30,68 €           Nettobeitrag monatlich           81,93 €

Bruttobeitrag monatlich          68,17 €           Bruttobeitrag monatlich        118,74 €

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Schüler mit Starter-Police

Nettobeitrag monatlich           23,48 €           Nettobeitrag monatlich           51,33 €

Bruttobeitrag monatlich          31,31 €           Bruttobeitrag monatlich          68,44 €

Vergleich aus dem Vema-Softfair-Vergleichsrechner. Stand: 15.03.2021

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Die Schlussfolgerung hieraus ist ziemlich einfach:

Hat man nicht den richtigen Partner an seiner Seite, zahlt man in den allermeisten Fällen zu viel für seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies summiert sich bei Versicherungslaufzeiten von 10 – 57 Jahren auf mittlere 5-stellige Summen zu viel gezahlter Beiträge! Ob man dann überhaupt richtig versichert ist, sei mal dahingestellt.

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Gesundheitsfragen:

Weiterhin unterscheiden sich die Anträge der Versicherer erheblich in den Gesundheitsfragen. Wird nach Krankheiten in den letzten 5 Jahren gefragt, sind sie auch genau für diesen Zeitraum zu beantworten, ohne etwas auszulassen oder zu beschönigen. Den Nachteil durch Angaben, die nicht vollständig oder unwahr sind, trägt immer der Kunde, egal was der Vermittler auf der anderen Seite des Tisches sagt.

Bei den Versicherungsgesellschaften gibt es unterschiedliche Abfragezeiträume in den Gesundheitsfragen. Auch hier ist die Wahl des Versicherers entscheidend, gerade wenn Vorerkrankungen eine gewisse Zeit in der Vergangenheit liegen und im Optimalfall bei einigen Gesellschaften nicht mehr angegeben werden müssen. Einige Versicherer fragen nach 3 Jahren im ambulanten Bereich, andere nach 5 Jahren.

Auf die Vorerkrankungen können Versicherer unterschiedlich reagieren:

  • Normale Annahme
  • Risikozuschlag
  • Risikoausschlüsse
  • Nichtannahme/ Ablehnung

Ist ein Antrag einmal unter erschwerten Bedingungen eingereicht worden, muss das bei jedem weiteren Antrag mit angegeben werden, ansonsten gilt es als Obliegenheitsverletzung. Dies kann jeder Antragsteller im Vorhinein verhindern.

Wir beraten und befassen uns seit über 30 Jahren mit Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die häufigsten Fehler sind unvollständige Gesundheitsangaben.

Es ist nicht möglich, für jeden Interessenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aus finanziellen. Deshalb beschäftigen wir uns schon seit etlichen Jahren auch mit den mit den Alternativen, wie Grundfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Dread Disease und Unfallrenten.

Daraus wurden mit der Zeit weit über 1000 BU-Kunden. Bisher wurde noch kein BU-Leistungsfall abgelehnt. Vor allem freut es uns, dass auch einzelne Bänker und andere Versicherungsvermittler, die selbst diese Versicherungen anbieten, unsere Angebote in Anspruch nehmen.

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Tipp 1: 

Sie sollten, falls eine Vorerkrankung oder ein erhöhtes Risiko durch Hobbies oder im Beruf vorliegt, immer einen anonymen Probeantrag stellen. Wenn Sie einmal einen Antrag mit erschwerter Annahme gestellt haben, müssen Sie dies auch bei zukünftigen Anträgen immer angeben. Nur so kann man ohne Risiko die Versicherung für sich finden die sowohl in der Antragsannahme, in den Leistungen und im Beitrag optimal auf einen zugeschnitten ist.

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Tipp 2:

Schüler und Studenten sollten darauf achten, welchen Beruf sie später ausüben wollen. Ein Dachdecker oder auch andere Handwerker sollten in jedem Fall noch als Schüler eine BU abschließen. Sie ist ein Leben lang günstiger und bleibt es auch über die gesamte Vertragsdauer. Berufsveränderungen müssen bei guten Versicherern nicht angezeigt werden. Der Beruf am letzten Tag vor der Berufsunfähigkeit ist ausschlaggebend für die Leistungsprüfung. Das war vor ein paar Jahren noch anders. Dabei muss es sich aber um eine echte BU und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Schulunfähigkeitsversicherung als Schüler/ Student oder Azubi handeln, die einige Versicherer dennoch als BU bezeichnen.

Bei einigen Gesellschaften ist die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Ende der Ausbildung nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Bei der großen Auswahl an Versicherungsgesellschaften am Markt sollte man sich auch deshalb Vergleiche beim Profi einholen.

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Tipp 3:

Schließen Sie eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag ab. Diese übernimmt Ihren Verdienstausfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bis zur BU-Leistung.

Krank zu sein ist schon schlimm genug, aber zusätzlich Geldsorgen zu haben, will niemand.

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Tipp 4:

Schließen Sie die Arbeitsunfähigkeitsklausel in Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein, sodass Sie bei längerer, durchgängiger Krankheit schon ab dem 3. oder 4. Monat, je nach Gesellschaft (viele auch erst nach 6 Monaten), die Rente ohne weitere Prüfung erhalten. Einzige Voraussetzung: Ihr Arzt muss bescheinigen, dass Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind. Diese Rente erhalten Sie dann für 2 Jahre. Sie haben also ausreichend Zeit, die BU mit Unterlagen zu belegen.

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Tipp 5:

Sollten Sie unter Vorerkrankungen leiden, die den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, existiert die Möglichkeit die BU in die Betriebliche Altersversorgung einzuschließen. Je nachdem wie viele Ihrer Kollegen den gleichen Entschluss fassen, werden die Gesundheitsfragen bis auf 0 reduziert.

Die BU-Rente durch eine Betriebliche Altersversorgung muss allerdings versteuert werden. Zudem sind Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

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Tipp 6:

Denken Sie an den Schadenfall. Wer kann Sie dabei fachlich unterstützen? Es geht hier schnell mal um das haarkleine, richtige Ausfüllen von Fragebögen bis zu 40 Seiten. Es müssen Nachweise und Tätigkeitsberichte beigebracht werden. Der Versicherungsnehmer muss nach- und beweisen, dass eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit besteht. Je eher die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und eingereicht sind, desto schneller bekommt der Anspruchsteller die BU-Rente. Wir stehen in jedem Fall zu Ihnen. Entweder selbst oder mit der Empfehlung an spezialisierte BU-Anwälte.

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Finden Sie mit uns Ihre optimale Berufsunfähigkeitsversicherung

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Sie haben bereits eine BU?

Dann bekommen Sie eine zweite Meinung zu Ihrem aktuellen Vertrag und gegebenenfalls ein beitrags- und leistungsoptimiertes Gegenangebot. Auch Änderungen in Ihrem Beruf sind hier zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Weiterbildungen zum Techniker, Meister oder Ingenieur. Oder auch der Weg vom Handwerker in den Bürobereich.

Sie haben noch keine BU?

Dann machen wir uns gemeinsam auf die Suche nach der optimalen Absicherung. Testen Sie uns einfach.

 

 

 

Lukas Kippelt

Bankkaufmann (IHK)

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Bachelor of Arts Insurance (FH)

Lukas.Kippelt@VM-Kippelt.de

02556/98913

www.nkm-versicherungsmakler.de

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