Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte wie auch Dienstanfänger vor und nach der Verbeamtung. Soldaten sind eine eigene Klasse, obwohl Sie keine Beamten sind. Es gibt hier spezielle DU-Konzepte von einer Hand voll Versicherern für Soldaten, ebenso für verbeamtete Polizisten mit extra auf Sie zugeschnittenen DU-Klauseln, die spezielle Dienstunfähigkeit
Durch eine Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird sichergestellt, dass der Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt bekommt, wenn der Dienstherr ihn aus gesundheitlichen Gründen für dienstuntauglich erklärt und er deshalb in den Ruhestand versetzt wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird nur von etwa 10 – 12 Gesellschaften überhaupt angeboten. Es ist besonders wichtig , nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, nur weil „meine“ Versicherungsgesellschaft diese Dienstunfähigkeitsversicherung nicht anbietet und Sie deshalb evtl. als unwichtig abtut.
Versicherungsmakler bieten hier einen immensen Vorteil, viele Versicherungen am Markt vergleichen zu können , um teure von günstigen und schlechte von guten Versicherern unterscheiden zu können.
Unterschied: Spezielle Dienstunfähigkeit zu Allgemeine Dienstunfähigkeit: Neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit, die oben beschrieben wird, gibt es noch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Auf den ersten Blick sieht sie nicht viel anders aus, als die allgemeine Dienstunfähigkeit, kann allerdings weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.
Ein Beispiel für eine Formulierung aus dem Bundespolizeibeamtengesetz, die speziell Beamte der Bundespolizei betrifft: „(1) Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, daß er seine volle Verwendungsfähigkeit(…) auf Dauer wieder erlangt.
DU-Klauseln
„Echte“ DU-Klausel | „Unvollständige“ DU-Klausel | „Unechte“ DU-Klausel |
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Der Versicherer hält sich 1:1 an die Entscheidung des Dienstherren und nimmt keine eigene Prüfung vor.
Eine echte DU-Klausel könnte wie folgt klingen: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
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Der Versicherer hält sich zwar an das Votum des Dienstherren, beschränkt das aber auf die Versetzung in den Ruhestand. Damit sind Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ein Beispiel für eine unvollständige DU-Klausel: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit“
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Die unechte DU-Klausel ist inhaltlich auf den ersten Blick schwer von der echten DU-Klausel zu unterscheiden. Das Wort „und“ macht hier den Unterschied, denn dadurch ergeben sich 2 Leistungsauslöser:
Ein Beispiel für eine unechte DU-Klausel: „Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig i.S.d. für den Versicherten geltenden Beamtengesetzes) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.“
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Geeignet für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit | Geeignet für Beamte auf Lebenszeit | – |
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